Unfinden im Wandel der Zeit
Unfinden im Wandel der Zeit

Seit 22. Mai 2019   Bürgerwunsch

Der Wunsch Unfindner Bürger, bei einer Versammlung mit Bürgermeister Claus Bittenbrünn, im Bereich der Hinweisschilder "Abzweig Unfinden" die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h zu beschränken, wurde abgelehnt.
 

 


Als Entscheidungshilfe wurde eine Straßenverkehrszählung

von 2015 verwendet!

 

Geschwindigkeitsmessung von Hofheim kommend an der ersten Einmündung von Unfinden, 12 Uhr - 14 Uhr in den Ferien, für jedermann gut erkennbar.

 

Begründung: Besondere Umstände oder eine Gefahrenlage aufgrund der örtlichen Verhältnisse (z. B. fehlende Sichtweiten der Unfallhäufungsstelle) die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Rechtsgüter erheblich übersteigt, ist nicht erkennbar. Für die Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h fehlt somit die Anordnungsgrundlage und erforderliche Begründung nach § 45 Abs. 9 StVO.

 

Menschen irren, aber nur große Menschen erkennen ihren Irrtum. /A. v. Kotzebue)

 

Am 31. Mai 2022 verlor ein Mensch bei einem Unfall sein Leben.
Unsere Anteilnahme gilt den Angehörigen.
Unser Aufruf an die zuständigen verantwortlichen Entscheidungsträger - wacht endlich auf.

 

 

Ein Toter Mensch ist einer zu viel!

 

Zwei - dreimal in der Woche rast ein Motorradfahrer mit weit über 100 km/h auf dieser Strecke. Täglich sehen wir Autofahrer*innen mit überhöhter Geschwindigkeit (Berufsverkehr).
30 km/h innerorts, ca. 60 % der Motorrad-* und Autofahrer*innen ist das Verkehrszeichen fremd.  

Was muss noch passieren?

 

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