Die Anregung Unfindener bei einer Bürgerversammlung mit Bürgermeister Claus Bittenbrünn, im
Bereich der Hinweisschilder "Abzweig Unfinden" die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 70 km/h zu beschränken, wurde abgelehnt.
Als Entscheidungshilfe wurde eine Straßenverkehrszählung
von 2015 verwendet!
Geschwindigkeitsmessung von Hofheim kommend an der ersten Einmündung von Unfinden, 12 Uhr - 14 Uhr in den Ferien, für jederman gut erkennbar.
Begründung: Besondere Umstände oder eine Gefahrenlage aufgrund der örtlichen Verhältnisse (z. B. fehlende Sichtweiten der Unfall-häufungsstelle) die das allemeine Risiko einer Beeinträchtigung der Rechtsgüter erheblich über steigt ist nicht erkennbar. Für die Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h fehlt somit die Anordnungsgrundlage und erforderliche Begründung nach § 45 Abs. 9 StVo.
Menschen irren, aber nur große Menschen erkennen ihren Irrtum. /A. v. Kotzebue)
Am 31. Mai 2022 verlor ein Mensch bei einem Unfall sein Leben.
Unsere Anteilnahme gilt den Angehörigen.
Unser Aufruf den Behörden, wacht endlich auf.
† Ein Toter Mensch ist einer zuviel!
Zwei - dreimal in der Woche raßt ein Motorradfahrer mit weit über 100km/h auf dieser Strecke. Täglich
sehen wir Autofahrer*innen mit überhöhter Geschwindigkeit (Berufsverkehr).
30 km/h innerorts, ca. 60 % der Motorrad und Autofahrer*innen ist das Verkehrszeichen fremd.
Was muss noch passieren?